Der Verkauf der Fischerkarten findet für die jährliche Saison ab 1. April statt!

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Mit der Fischerkarte wird ein Fangblatt gegen eine Kaution zu € 10,- ausgegeben. Unmittelbar nach dem Fang ist die Eintragung in dieses Fangblatt vorzunehmen. Nach Beendigung des Berechtigungszeitraumes ist der Fischer verpflichtet dieses Fangblatt beim Marktgemeindeamt Pölfing-Brunn abzugeben. Die Kaution wird sodann ausbezahlt und kann auch überwiesen werden. Durch diese Regelung kann der notwendige Besatz der Weißen Sulm genau bestimmt werden.

 

 

 

 


 

 

 

Folgende Erlaubnisscheine (Fischerkarten) sind im Marktgemeindeamt erhältlich:


 

Jahresfischerkarte:

  • Euro 110,00     
  • max. 6 Tage monatlich
  • max. 5 Fische täglich, max. 60 Fische jährlich

 

 


 

Tagesfischerkarte:  

  • Euro 30,00
  • 1 Tag
  • max. 5 Fische

 

Fischergastkarte:

  • Euro 5,00
  • nur in Verbindung mit einer Tagesfischerkarte möglich
   

Fischen in der Weißen Sulm

Die Weiße Sulm

Fischen in der Weißen Sulm.

Die Marktgemeinde Pölfing-Brunn hat schon seit Jahren das Fischereirecht in der Weißen Sulm, beginnend von der Liegenschaft Bauer, Hauptstraße 4, abwärts bis zur Sohlstufe beim Kipferlbad (Jagermühlerwehr), vom Land Steiermark gepachtet. Daher werden in unserem Marktgemeindeamt an interessierte Personen Erlaubnisscheine (Fischerkarten) verkauft. Diese Erlaubnisscheine berechtigen zum Fischen mit einem Angelstock im oben genannten Fischwasser. Zusätzlich ist eine "polizeiliche Fischerkarte" von der Bezirksverwaltungsbehörde notwendig.

Gäste, welche nicht in der Steiermark beheimatet sind, erhalten eine solche tageweise von der Gemeinde um je € 5,-. Das Fischen ist laut Steiermärkischem Fischereigesetz 2000 vom 16.3. bis 15.9. erlaubt.

 

Link: Fischereiverband Steiermark: http://www.fischereiverband-steiermark.at/ 
Link: Fischereigesetz: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000870

 

 


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