Amtsführer | |
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Adresse: |
Marktgemeindeamt Pölfing-Brunn Marktplatz 1 A- 8544 Pölfing-Brunn Tel.: +43 (0) 3465 / 3000 Fax.: +43 (0) 3465 / 3000 - 22 E-Mail: gde@poelfing-brunn.at
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Amtsstunden: Hinweis: |
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 10.00 Uhr (Telefondienst) Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr
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Parteienverkehrszeiten: |
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch / Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr
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Standesamt Parteienverkehrszeiten: |
Mittwoch 08.00 bis 12 Uhr
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Sprechstunden des Bürgermeisters: |
Montag: von 16.00 bis 18.00 Uhr Freitag: von 15.00 bis 17.00 Uhr E-Mail: k.michelitsch29@gmail.com
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Elektronische Anbringen*:
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail oder Fax) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen.
Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden
entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer Anbringen*:
Für die Übermittlung von Anbringen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Document Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme *.PDF
Format
Excel Excel for Windows, Open Office Calc *.XLS, *.XLSX
GIF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.GIF
JPG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.JPG, *.JPEG
PNG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.PNG
TIFF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.TIFF, *.TIF
HTML Office-Programme, Web-Editoren, usw. *.HTM, *.HTML
ZIP ZIP, Winzip *.ZIP ZIP-Container mit
Dateien der angeführten Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit einem/r Mitarbeiter/in der Marktgemeinde Pölfing-Brunn eingesetzt
werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
* Der Begriff "Anbringen" wird in der Kommunikation zwischen Behörde und Beteiligten verwendet. Als Anbringen bezeichnet man die
Kontaktaufnahme einer Beteiligten/eines Beteiligten mit der Behörde aus eigenem Anlass. Anbringen können Anträge, Gesuche, Anzeigen,
Beschwerden und sonstige Mitteilungen sein. Anbringen können schriftlich, persönlich und telefonisch eingebracht werden.
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung
Rechtsmittel sind in jedem Fall schriftlich (persönlich/postalisch), auch per e-mail oder per FAX beim Marktgemeindeamt Pölfing-Brunn, Marktplatz 1, 8544 Pölfing-Brunn, zu den oben genannten Amtsstunden einzubringen.
Hierfür gelten auch die oben genannten Bestimmungen für "Elektronische Anbringen" und die "Technischen Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer Anbringen".